Bußgeldkatalog MPU

Der Bußgeldkatalog ist eine sogenannte Bundesrechtsverordnung. Offiziell genutzt wird daher der Begriff Bußkatalog-Verordnung oder kurz BkatV. Innerhalb dieses Katalogs wird der derzeitige gesetzliche Rahmen für den Umgang mit Verkehrsdelikten zusammengefasst, welcher also einer MPU entscheidend ist. Dazu gehören bei bestimmten Delikten auch die Ermessensspielräume, die von Verwarnungen bis zu Gerichtsverfahren mit anschließenden Haftstrafen führen können. Innerhalb des Bußgeldkatalogs sind auch die Punkte enthalten, die mit bestimmten Verkehrsdelikten verbunden sind. Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen geltendes Recht und bekommt Punkte, wird darüber laut dem Bußgeldkatalog auch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg in Kenntnis gesetzt.

Der Bußgeldkatalog ist Teil des Verkehrsrechts und trat am 1. Januar 2002 offiziell inkraft. Seit diesem Zeitpunkt wurden mehrmals Veränderungen an dem Inhalt des Bußgeldkatalogs vorgenommen. Die letzte Neufassung gilt seit dem 1. April 2013. Ebenfalls eine Option stellen Änderungen einzelner Delikte und Bußgelder dar. Hierfür ist in der Regel keine komplette Neufassung erforderlich. Die letzte Änderung stammt vom 28. Juli 2021. Mit Neufassungen und Änderungen sind oftmals konkrete Ziele verbunden, wie das Sinken der Zahl an Verkehrstoten pro Jahr. Häufig werden in diesem Zusammenhang zukünftig gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch die Fahrt unter Alkohol– und Drogeneinfluss härter bestraft.

Mitunter ergeben sich unterschiedliche Anwendungen des Bußgeldkatalogs in den deutschen Bundesländern. Auf diese Weise hat nicht nur der Bund, sondern auch die Verkehrsminister der Bundesländer ein Mitspracherecht.