BTMG und die Bedeutung für die MPU

BTMG ist die Abkürzung für das deutsche Betäubungsmittelgesetz. Darin eingeschlossen ist die Klassifizierung von Betäubungsmitteln sowie den gesetzlichen Umgang mit Konsumenten und Verkäufer illegaler Drogen. Das BTMG hat Berührungspunkte mit dem Strafrecht ebenso wie dem Verkehrsrecht. Zudem ist das Betäubungsmittelgesetz ebenfalls gelegentlichen Änderungen unterlegen. Die nächsten Änderungen sind zum Beispiel für den Besitz und Konsum von Cannabis zu erwarten.

Unterteilt sind die Betäubungsmittel innerhalb des BTMGs in drei Anlagen. Deren Unterscheidungsmerkmale lauten:

Anlage I: BTM, die weder besessen noch verkauft werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel LSD, Ecstasy und Heroin.

Anlage II: Der Handel mit diesen Substanzen ist erlaubt, aber nicht in der Verwendung oder dem Verkauf zum Zweck des Drogenmissbrauchs. Darin eingeschlossen sind Cannabisharz oder Cocablätter.

Anlage III: BTMs, die gehandelt werden dürfen nach den Richtlinien der eingeschränkte Abgabe als verschreibungspflichtige Medikamente. Dazu gehören unter anderem Morphine.

Um mit einem Führerscheinentzug bestraft zu werden, ist es erforderlich den Drogenkonsum während der Fahrt beweisen zu können. Der Besitz im Auto allein ist ein Indiz, aber noch kein endgültiger Beweis. Im Rahmen einer Unfallaufnahme oder einer Verkehrskontrolle können daher Schnelltest angeordnet werden. Eine Weigerung kann bei einem konkreten Verdachtsmoment auch eine Blutabnahme erforderlich machen.

Eine Blutprobe kann auch nach einem positiven Testergebnis angeordnet werden. Eine Verweigerung ist an diesem Punkt nicht mehr möglich. Die Labortests des Bluts dienen dazu, die Art des Betäubungsmittels zu bestimmen sowie die Konzentration festzustellen. Die Ergebnisse eines Drogenscreenings können somit ebenso belastend als auch entlastend für den Beschuldigten ausfallen.