Die Blutalkoholkonzentration oder kurz BAK wird mithilfe einer Blutprobe ermittelt. Im Labor wird untersucht, wie viel Ethanol im Blut zu finden ist. Errechnet wird jeweils der Promillewert, der zum Zeitpunkt der Blutentnahme festgestellt werden konnte. Wichtig ist es hierbei, die genaue Zeitangabe der Blutentnahme festzuhalten. Ein Erwachsener baut pro Stunde in etwa einen Wert von 0,1 bis 0,2 Promille ab. Liegt zwischen der Mitnahme auf die Wache und der Blutentnahme eine Zeitspanne von 1 bis 2 Stunden, können sich durch den Abbau durchaus Auswirkungen auf die Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Uhrzeit der Verkehrskontrolle oder eines Unfalls ergeben.

  1. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein Grenzwert von 0,0 Promille am Steuer. 
  2. Für erfahrene Autofahrer beginnt der Strafkatalog ab einem Wert von 0,5 Promille. Für einen Entzug des Führerscheins sind bei geringen Überschreitungen des Grenzwerts mindestens zwei getrennte Verstöße erforderlich.  

  3. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration drohen in einigen deutschen Bundesländer bereits Fahrverbote und vereinzelt sogar Haftstrafen, sollte die Alkoholfahrt Personen- oder Sachschäden verursachen. 

  4.  Ab 1,6 Promille ist ein Führerscheinentzug nicht mehr abzuwenden. Für die erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis ist die Begutachtung im Rahmen der MPU erforderlich.

    Angeordnet wird die Entnahme einer Blutprobe oftmals von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Besteht ein ausreichender Verdacht auf ein schweres Verkehrsdelikt, kann die Blutentnahme auch gegen den Willen des Beschuldigten durchgeführt werden. Entnommen werden darf das Blut nur durch medizinisches Fachpersonal. Weiterhin muss das Labor ebenfalls seriös arbeiten, damit die Ergebnisse nicht anfechtbar und somit gerichtsverwertbar sind.