Amphetamin

Unter Amphetaminen werden Drogen wie Crystal Meth, Ecstasy oder MDNA zusammengefasst. Diese Amphetamine fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Besteht hinreichender Verdacht, kann die Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle einen Wischtest machen. Die Substanzen lassen sich zum Beispiel über den Speichel, als auch den Schweiß nachweisen. Fällt ein Test positiv auf, besteht die Möglichkeit eine Blutuntersuchung anzuordnen, um die Konzentration der Amphetamine im Blut nachzuweisen. Anhand der Höhe orientiert sich das Strafmaß, sollte die Fahrt nicht mit einem Sach- oder schlimmer noch Personenschaden einhergegangen sein.

Führen die von der Polizei gesammelten Beweise zu einem Entzug des Führerscheins, kann der Strafkatalog bis zu einer MPU führen. Um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, sind oftmals weitere Auflagen verknüpft. Dazu gehören zum Beispiel Abstinenznachweise. Im Zusammenhang mit Amphetaminen bieten sich zwei Optionen an.

  1. Urinscreening
    Die Urinscreening laufen über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten. In diesem Zeitraum werden die Termine sehr kurzfristig angekündigt. Zeit zum Betrügen durch den kurzfristigen Verzicht auf Amphetamine oder andere Drogen besteht somit nicht.
  2. Haaranalysen
    Haaranalysen müssen ebenfalls mehrmals in dem festgelegten Zeitpunkt erfolgen. In den Haaren bleiben Abbauprodukte von Amphetaminen über einen längeren Zeitraum gespeichert. Die Haare zu bleichen oder zu färben, ist in dieser Zeitspanne nicht erlaubt. Die Haare stark zu kürzen, um Ergebnisse zu verfälschen, wird ebenfalls in den Analysen vermerkt und kommt damit auch während der MPU zur Sprache.