Alkoholmissbrauch / Alkoholabusus

Der Führerschein wird in Deutschland aufgrund von Alkoholmissbrauch im Allgemeinen unter zwei Voraussetzungen entzogen. Hierbei handelt es sich um:

  1. Ein einzelner Alkoholwert mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von 1,1 bis 1,6 Promille (abhängig vom Bundesland).
  2. Die wiederholte Feststellung von mehr als 0,5 Promille am Steuer.

Der Alkoholmissbrauch wird im Fachjargon auch mit dem Begriff “Alkoholabusus” beschrieben. Gemeint ist damit ebenfalls ein missbräuchlicher Umgang mit Alkohol aufgrund des Trinkens hoher Mengen oder hochprozentiger Spirituosen. Die erhöhte Konzentration an Alkohol im Blut kann die Sehfähigkeit ebenso wie die Reaktionsfähigkeit wahrend des Führens eines Fahrzeugs negativ beeinflussen. Häufig berichten Menschen nach einer Alkoholfahrt unter einem eingeschränkten Risikobewusstsein gelitten zu haben, wodurch die im nüchternen Zustand klar ersichtlichen Gefahren für sich und andere, in den Hintergrund rücken.

Im Vorfeld der MPU ist es erforderlich, die Abstinenz vom Alkohol nachweisen zu können. Sogenannte Abstinenzbelege erfordern die Prüfung über 6 oder 12 Monate. Zur Auswahl stehen Haaranalysen oder Urinscreenings. Die Kontrolle der Abbauprodukte von alkoholischen Getränken zeigen mit hoher wissenschaftlicher Genauigkeit, ob den Aussagen der zu prüfenden Personen Glauben zu schenken ist.