Abstinenznachweiß / Abstinenzbelege

Die Sperrfrist durchlaufen zu haben ist nicht das einzige Erfordernis, welches für ein positiv ausfallendes MPU-Gutachten erforderlich ist. Geht der Verlust des Führerscheins auf Alkohol oder Drogen am Steuer zurück, geht der Gesetzgeber von einem schweren Fehlverhalten oder wiederholtem Missbrauch berauschender Substanzen aus. Um wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist vor der Anmeldung zur MPU daher in der Regel der Abstinenznachweis zu erbringen. Nachgewiesen werden kann sowohl die komplette Abstinenz als auch zum Beispiel ein zurückhaltender Konsum von Alkohol. In Bezug auf Drogen zeigt sich der deutsche Staat dagegen weit weniger tolerant.

Eine einmalige Untersuchung ist für das Erbringen eines Abstinenzbelegs nicht ausreichend. In Deutschland muss der Nachweis im Allgemeinen in einem Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten erbracht werden. In dieser Zeitspanne sind mehrere Prüfungen vorgesehen, um zweifelsfrei zu belegen, dass alle vorhanden Auflagen erfüllt wurden. Die Personen, die vom Verlust des Führerscheins und der MPU betroffen sind, müssen sich aktiv um den Abstinenznachweis bemühen. Das gilt für die Vereinbarung der Termine ebenso wie das Bezahlen der Analysen und Belege.

Die Abstinenzbelege lassen sich anhand von zwei Analyseverfahren erbringen. Hierzu gehören:

  1. Das Urinscreening 
    Im Urinscreening wird innerhalb des Urins die vorhandene Höhe an Abfallprodukten oder Resten von Alkohol oder Betäubungsmitteln gesucht. Die Ablagerung findet über einen längeren Zeitpunkt statt, sodass es nicht ausreicht nur für ein paar Tage auf Alkohol oder Drogen zu verzichten. Mitunter kann eine zweite Person in der Kabine anwesend sein, um die Manipulation durch Fremdurin zu verhindern.
  2. Die Haaranalyse
    Die Haaranalyse zeigt Ablagerungen, die zum Zeitpunkt des Wachstums des Haares stattgefunden haben. Um diese Form der Analyse auszuwählen, ist es erforderlich, über Haar in einer ausreichenden Länge zu verfügen. Für die korrekte Auswertung darf das Haar weder gebleicht noch gefärbt sein. Die Haarprobe wird durch eine Fachkraft entnommen. Dadurch ist sichergestellt, dass das Haar von der richtigen Person stammt und nicht zu einem Haarteil oder auch Extensions gehört.