Abstinenz

 

Der Begriff „Abstinenz“ steht im Zusammenhang mit der MPU im engen Zusammenhang mit der Grundlage, die zum Entzug des Führerscheins beigetragen hat. Muss ein Nachweis der Abstinenz über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erbracht werden, handelt es sich im Allgemeinen um Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

  • Je nach Bundesland liegt die Grenze für den sofortigen Entzug des Führerscheins beim ersten Vergehen zwischen 1,1 und 1,6 Promille. Nachweise erfolgen über die Atemalkoholkontrolle oder alternativ die Blutabnahme.
  • Der Drogenkonsum erfordert ebenfalls eine gravierende Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Besitz ist daher weniger ausschlaggebend als der Konsum während der Fahrt. Nachweise erfolgen in der Regel über Blutuntersuchungen.

Der Nachweis der Abstinenz muss zur Anmeldung der MPU vorliegen. Zuerst die Prüfung zu absolvieren und erst nach der Ausstellung eines neuen Führerscheins mit dem Nachweis der Abstinenz zu beginnen, ist nicht vorgesehen. Die Sperrfrist sollte daher genutzt werden, um auf die MPU hinzuarbeiten.

Derzeit werden zwei Abstinenzkontrollprogramme als offizielle Nachweise für die Abstinenz akzeptiert. Hierbei handelt es sich um das Urinscreening sowie die Haaranalyse. Beide Programme erfordern mehrere Termine zur Abgabe einer Probe sowie die erforderliche Eigeninitiative. Die Behörden verlangen den Nachweis, überprüfen bis zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht, ob die mit Auflagen versehenen Personen diesen Voraussetzungen für das Bestehen der MPU auch nachkommen.

  1. Das Urinscreening sucht nach Abbauprodukten von Alkohol oder Drogen. Der Nachweis wird entweder über 6 oder 12 Monate erbracht. Abhängig von der Schwere des Vergehens kann eine Zusatzkontrolle während der Abgabe der Urinprobe erfolgen. Dadurch besteht weniger Möglichkeit zu tricksen und zum Beispiel den Urin einer anderen Person zu verwenden.
  2. Die Haaranalyse kann ebenfalls belegen, wie hoch der Konsum von Alkohol und Drogen während des Wachstums der Haare ausgefallen ist. Hierfür dürfen die Haare jedoch weder zu kurz, noch gefärbt oder gebleicht sein. Die Abgabe der Haarprobe geschieht ebenfalls im Beisein einer professionellen Fachkraft vor Ort. Die Chancen auf eine Manipulation sind somit als minimal zu bezeichnen.