Selbst einige Tage oder Wochen nachdem der letzte Joint konsumiert wurde, können sich die Abbauprodukte von Cannabis noch im Blut befinden. Hierbei handelt es sich um den Abbau zu Carbonsäure. Diese Carbonsäure lagert sich im menschlichen Fettgewebe ab. Dort geht der Abbau mit einem relativ überschaubaren Tempo voran.
In Blutuntersuchungen und Urinscreenings wird der THC-COOH-Wert ermittelt. Hierbei wird gemessen, wie hoch der Wert an COOH und somit Carbonsäure aktuell im Gewebe ist. In Bezug auf die Fahrerlaubnis ist dieser Wert gleich in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Wird ein Wert von 75 ng/ml ermittelt, ist der rechtskräftige Beweis eines regelmäßigen Konsums erbracht. Wird eine Blutprobe am selben Tag einer Fahrt unter Cannabiseinfluss angeordnet, gilt der regelmäßige Konsum ab einem Grenzwert von 150 ng/ml als erwiesen an. Darunter liegende Werte sprechen für eine gelegentliche Nutzung von Cannabis.
Der COOH-Wert besitzt damit in der Entscheidung über den Verlust des Führerscheins die höchstmögliche Beweiskraft.
Wird der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet, ist der COOH-Wert wiederum für den Abstinenznachweis ein wichtiges Beweiskriterium.
Sinkt der Wert an Carbonsäure über den Zeitraum der benötigten Tests nicht auf 0 oder die Grenze zum gelegentlichen Gebrauch ist davon auszugehen, dass keine Abstinenz besteht. Urinscreening werden zudem kurzfristig angekündigt, um die Grundlage für Manipulationen zu entziehen.
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