Atemalkoholkonzentration

Eine wiederholt erhöhte Atemalkoholkonzentration ist einer der häufigsten Gründe des Führerscheinentzugs mit anschließender MPU. Die Hürden, um mit einem Führerscheinentzug bestraft zu werden, liegen je nach Alter, Häufigkeit der Verstöße und Höhe der Atemalkoholkonzentration unterschiedlich hoch. Hier zwei Beispiele:

  1. – Für Fahranfänger und Fahrer vor dem Erreichen des 21. Geburtstags gilt eine bundesweite Grenze von 0,0 Promille.
  2. – Für alle übrigen Fahrzeugführer gilt die Grenze von 0,5 Promille. Verstöße werden bei einem einmaligen Verstoß, der sehr nahe an der gesetzlichen Grenze liegt, auch mit Bußgeldern geahndet.

Bis zur MPU müssen gravieren Grenzen überschritten worden sein

Der Führerscheinentzug steht in Deutschland bei mehrmaligen Vergehen auf dem Spiel. Im Zweifelsfall können zwei Vergehen ausreichen, um einen Führerscheinentzug anzuordnen. Ausschlaggebend ist hierfür oftmals die Abstände, die zwischen den Vergehen liegen. Sind etwa zehn Jahre vergangen, ist es leichter zu argumentieren, dass es sich um keine chronische Gefährdung des Straßenverkehrs handelt. Liegt das letzte überhöhte Ergebnis einer Atemalkoholkontrolle gerade einmal wenige Wochen zurück, ist der Grad an Gefährdung der Allgemeinheit, die von diesem Fahrer ausgeht, deutlich höher einzuschätzen.

Bei einer einmaligen Trunkenheit am Steuer muss der gemessene Alkoholgehalt in der Atemluft zwischen 1,1 und 1,6 Promille liegen. Zusätzlich wird eine MPU angeordnet, um nach der Sperrfrist wieder als geeignet für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft zu werden.

Für die MPU erforderliche Nachweise

Bildet Alkoholmissbrauch am Steuer die Grundlage für den Führerscheinentzug, bestehen zwei Optionen, um die MPU zu bestehen.

  1. Die erste Option besteht aus einem Abstinenznachweis. Dieser Nachweis lässt sich über eine Urin- oder Haarprobe erbringen. In beiden Proben wird der vorhandene EtG-Wert getestet. Hierbei handelt es sich um Ethylglucuronid, welches als Abbauprodukt von Alkohol auch über einen längeren Zeitraum im Körper nachweisbar ist. Ist der Wert erhöht, gilt der selbst vorgelegte Test auch als Beweismittel gegen die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis.
  2. Eine zweite Option besteht aus dem „kontrollierten Trinken“. Hierfür kommen häufig Personen unter 30 Jahren in Betracht. Bei diesem Nachweis, kann es erforderlich sein sich über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten regelmäßig testen zu lassen. Ebenso kann ein Test der Leberfunktionswerte gefordert sein. Liegen Schädigungen der Leber vor, ist von einem wiederholt übermäßigen Genuss von Alkohol auszugehen.

Personen, die aufgrund einer erhöhten Atemalkoholkonzentration eine MPU absolvieren müssen, sollten nicht nur die Prüfung, sondern auch deren Anforderungen im Auge behalten. Die geforderte Eigeninitiative ist einer der ersten Punkte, die einen Hinweis auf ein Einsehen des persönlichen Fehlverhaltens schließen lassen.

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