Beurteilungskriterien MPU
Die Teilnehmer eine MPU dürfen eine faire Bewertung der aktuell vorliegenden Fahreigenschaft und keine willkürliche Entscheidung erwarten. Um diese faire Beurteilung zu erzielen wurde der Rahmen des Entscheidungsspielraums auf Grundlage der Beurteilungskriterien festgelegt.
Die 3. Auflage dieser Beurteilungskriterien wurde ab dem 1. Mai 2014 rechtskräftig. Das Nachschlagewerk umfasst 364 Seiten und dient als wichtigster Leitfaden für die beauftragten Gutachter.
Die Beurteilungskriterien nehmen sich alle theoretischen Szenarien, die zu einer MPU führen können, zum Vorbild und geben die Richtlinien vor, nach denen eine Beurteilung erfolgen sollte.
Es ist somit weder von Vor- noch Nachteil, in welcher Stadt oder welchem Bundesland die Begutachtung stattfindet.
Zum besseren Verständnis der Anwendung der Beurteilungskriterien folgen nun einige Beispiele:
Findet die MPU aufgrund einer oder mehrerer Trunkenheitsfahrten statt, muss der Gutachter zunächst zur Einschätzung kommen, ob eine Abhängigkeit besteht oder in welcher Häufigkeit, die zu prüfende Person Alkohol konsumiert. Anhand der in den Beurteilungskriterien formulierten Indikatoren erfolgt eine abschließende Einschätzung.
Ziel der Gutachter ist es jedoch nicht der zu prüfenden Person entgegenzukommen, sondern das Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer realistisch einzuschätzen. Die gleiche sorgsame Prüfung der Beurteilungskriterien erfolgt auch in Hinblick auf die MPU, die auf Grundlage der Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, erforderlich wird. Von erhöhten Geschwindigkeiten bis zu aggressivem Fahrverhalten muss exakt geprüft werden, wie hoch die Chance auf eine Wiederholung dieses Verhaltens ausfällt.
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